Bitte beachten Sie, dass dies der Hilfebereich für die frühere Newsletter2Go Software ist.

Gibt es rechtliche Vorschriften für Newsletter?

Ja, die gibt es. In unseren AGB §9 Absatz 1 beziehen wir uns auf die Bestimmungen zum Datenschutz nach § 5 TMG (Telemediengesetz), BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) der Bundesrepublik Deutschland sowie der EU-DSGVO (EU-Datenschutz-Grundverordnung) und den Kriterien der CSA, die zu beachten und einzuhalten sind. 

1. Das Anmeldeformular für Ihren Newsletter sollte am besten das sogenannte Double-Opt-In-Verfahren nutzen.

2. Achten Sie darauf, dass jede E-Mail den Hinweis auf ein Impressum enthält, das mindestens folgende Angaben ausweist:

  • den Namen und die Anschrift Ihrer Niederlassung,
  • bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform
  • den Namen des Vertretungsberechtigten und Ansprechpartner
  • die Kontaktinformationen bestehend aus mindestens E-Mail-Adresse und entweder Telefonnummer oder elektronischem Kontaktformular
  • das Handels-, Vereins-, oder Genossenschaftsregister, in das Sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer
  • in Fällen, in denen Sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer
  • in Fällen, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde


3. Zusätzlich zum Impressum sollten Sie separat auf Ihre Datenschutzerklärung hinweisen und diese bestmöglich verlinken. 

4. Außerdem muss jeder Newsletter einen Abmeldelink enthalten. 

Dies sind lediglich rechtliche Basis-Informationen, da wir keine allumfassende Rechtsberatung geben können. Für weitere Fragen müssen Sie sich an einen privaten Rechtsberater wenden. 

Hier ein Beispiel:

Aus rechtlichen Gründen darf ein Abmeldelink in Ihrem Newsletter nicht fehlen.